Die Akupressur wird von den Krankenkassen als Leistung der Zusatzversicherung (für komplementäre Methoden) anerkannt.
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung betreffend der bei Ihnen gewährten Leistung.
Für die Behandlung braucht es keine ärztliche Verordnung, sie ersetzt aber nicht wichtige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen.